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Niedrigschwelligkeit

Der Begriff ist nicht exakt defi­niert, meint jedoch immer die leichte und mög­lichst direkte Zugäng­lich­keit von Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten für die Adres­sa­ten und Adres­sa­tin­nen. Dies bedeu­tet bspw., dass Ange­bote dort gemacht wer­den, wo die Adres­sa­tin­nen und Adres­sa­ten schon sind, und dass die Ange­bote sich res­sour­cen­ori­en­tiert auf deren Lebens­welt beziehen.

Vgl. ver­tie­fend bspw.

Deut­scher Ver­ein: Nied­rig­schwel­li­ger Zugang zu fami­li­en­un­ter­stüt­zen­den Ange­bo­ten in Kom­mu­nen – Hand­lungs­emp­feh­lun­gen des Deut­schen Ver­eins (http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/pdf/empfehlung-niedrigschwelliger-angebote.pdf) (exter­ner Link).